Erklärung
Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar, wohl aber Nutzungsrechte. Sie regeln, was mit einem Werk geschehen darf: Vervielfältigen, öffentlich zugänglich machen, bearbeiten, in welchen Medien, in welchen Ländern, für welche Dauer, exklusiv oder einfach. Für Podcasts spielen Nutzungsrechte in mehrere Richtungen eine Rolle.
Wer Musik, Sprecher, Grafiker oder eine Produktionsfirma beauftragt, sollte die Nutzungsrechte schriftlich festlegen, sonst gilt der Zweck des Vertrags, was zu Streit führen kann. Gäste räumen Nutzungsrechte an ihrer Aufnahme ein, idealerweise in der Einwilligungserklärung. Bei Unternehmenspodcasts stellt sich zudem die Frage, ob Mitarbeitende, die als Hosts auftreten, dem Unternehmen Rechte an ihrer Leistung einräumen, und was nach einem Ausscheiden gilt. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; Vertragsvorlagen sollten anwaltlich geprüft werden.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen lässt Jingle und Cover für seinen Podcast von Freiberuflern erstellen. Im Auftrag steht, dass die Nutzungsrechte zeitlich und räumlich unbeschränkt für Podcast, Website, Video und Social Media eingeräumt werden.
Tipp
Klären Sie Nutzungsrechte vor der Produktion schriftlich, auch mit Gästen und internen Hosts, nicht erst, wenn jemand die Firma verlässt.
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