Glossar · Recht

Lizenzfreie Musik

Lizenzfreie Musik (Royalty-free) wird einmalig lizenziert und darf danach ohne weitere Gebühren je Nutzung eingesetzt werden; sie ist nicht rechtefrei.

Erklärung

Der Begriff lizenzfrei ist irreführend: Gemeint ist Musik, für die keine laufenden Gebühren je Abruf oder Nutzung anfallen, sondern eine einmalige Lizenz oder ein Abonnement. Die Rechte bleiben beim Urheber, die Nutzung ist im Lizenzvertrag geregelt. Anbieter solcher Bibliotheken liefern Stücke in verschiedenen Längen und Stimmungen, oft mit Vorschau und Suchfiltern.

Vor dem Kauf sollten Sie prüfen, ob die Lizenz Podcasts, Video, Livestreams, Social Media und Werbung einschließt, ob eine Namensnennung nötig ist und ob das Stück GEMA-frei ist. Manche Bibliotheken enthalten GEMA-Repertoire, dann fallen trotz Lizenz GEMA-Gebühren an. Achten Sie außerdem auf die Laufzeit: Bei Abonnements gilt die Lizenz für Folgen, die während der Laufzeit veröffentlicht wurden, meist dauerhaft; Details stehen in den Bedingungen. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Eine Agentur produziert Podcasts für mehrere Kunden und nutzt ein Abonnement einer Musikbibliothek. Für jeden Kundenpodcast wird ein eigenes Stück ausgewählt und die Lizenz auf den Kunden ausgestellt, damit die Rechte nach Projektende bei ihm liegen.

Tipp

Lassen Sie sich die Lizenz auf den Namen des Podcast-Betreibers ausstellen, nicht auf eine Agentur oder eine Privatperson, die später nicht mehr beteiligt ist.

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