Erklärung
Wer Gäste aufnimmt, verarbeitet personenbezogene Daten (Stimme, Bild, Name) und greift in Persönlichkeitsrechte ein. Bei Video kommt das Recht am eigenen Bild hinzu. Eine mündliche Zusage reicht im Streitfall selten aus, deshalb ist eine schriftliche Einwilligung vor der Aufnahme üblich, auch als kurzes Formular oder per E-Mail.
Die Erklärung sollte konkret nennen, was aufgenommen wird, wo und wie lange veröffentlicht wird (Podcast-Apps, YouTube, Social Media, Website, Ausschnitte), ob Bearbeitung und Kürzung erlaubt sind und ob der Gast namentlich genannt wird. Eine Einwilligung nach DSGVO kann widerrufen werden; sinnvoll ist deshalb zusätzlich eine Vereinbarung über Nutzungsrechte, damit veröffentlichte Folgen nicht nachträglich gelöscht werden müssen. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; eine anwaltlich geprüfte Vorlage lohnt sich, wenn Sie regelmäßig Gäste haben.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen nimmt im Podcast Studio Bremen ein Interview mit einer externen Expertin auf. Vor dem Start der Aufnahme unterschreibt sie eine einseitige Einwilligung, die Audio, Video, Ausschnitte für Social Media und die Nennung ihres Namens abdeckt.
Tipp
Schicken Sie die Einwilligung zusammen mit der Terminbestätigung, damit der Gast sie in Ruhe lesen kann und die Aufnahme nicht mit Papierkram beginnt.
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