Glossar · Recht

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt Werke wie Musik, Texte, Bilder und Podcast-Folgen; fremde Werke dürfen nur mit Erlaubnis oder gesetzlicher Ausnahme genutzt werden.

Erklärung

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt persönliche geistige Schöpfungen automatisch mit ihrer Entstehung, ohne Anmeldung. Für Podcaster hat das zwei Seiten. Zum einen sind Ihre eigenen Folgen, Texte, Cover und Jingles geschützt; niemand darf sie ohne Ihre Erlaubnis kopieren oder weiterverbreiten. Zum anderen dürfen Sie fremde Musik, Textpassagen, Bilder oder Audioausschnitte nur nutzen, wenn Sie eine Lizenz haben oder eine gesetzliche Schranke wie das Zitatrecht greift.

Besonders häufig sind Verstöße bei Musik: Schon wenige Sekunden eines bekannten Titels als Intro sind ohne Lizenz nicht erlaubt. Auch Bilder aus dem Internet für Cover oder Social Media brauchen eine Lizenz. Wer im Auftrag produziert, sollte die Nutzungsrechte vertraglich regeln. Verstöße führen zu Abmahnungen mit Unterlassung und Schadensersatz. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Podcaster möchte einen Ausschnitt eines aktuellen Popsongs als Intro nutzen. Da weder GEMA-Lizenz noch Erlaubnis des Labels vorliegen, entscheidet er sich für ein lizenziertes Musikstück aus einer Bibliothek, dessen Nutzung für Podcasts ausdrücklich abgedeckt ist.

Tipp

Bewahren Sie zu jedem verwendeten Musikstück und Bild den Lizenznachweis auf, dann können Sie bei Nachfragen sofort belegen, dass die Nutzung erlaubt ist.

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