Erklärung
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverlage. Wer Musik ihrer Mitglieder öffentlich nutzt, muss eine Lizenz erwerben. Das gilt auch für Podcasts, in denen GEMA-Repertoire als Intro, Hintergrund oder Einspieler läuft. Die GEMA bietet dafür eigene Tarife für Podcasts an, deren Höhe sich unter anderem nach Länge und Reichweite richtet.
Die GEMA-Lizenz deckt allerdings nur die Rechte der Urheber ab. Für die konkrete Aufnahme eines Titels braucht man zusätzlich die Rechte des Labels oder der Interpreten (Leistungsschutzrechte), die über die GVL oder direkt zu klären sind. Deshalb greifen viele Podcaster auf GEMA-freie oder lizenzfreie Musik aus Bibliotheken zurück. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; die GEMA beantwortet Fragen zu ihren Tarifen selbst.
Beispiel aus der Praxis
Ein Podcast möchte ein bekanntes Stück als Intro nutzen. Die Redaktion stellt fest, dass sowohl eine GEMA-Lizenz als auch die Zustimmung des Labels nötig wären, und entscheidet sich stattdessen für ein Stück aus einer Musikbibliothek mit Podcast-Lizenz.
Tipp
Klären Sie vor der ersten Folge, woher Intro und Einspieler stammen, und bewahren Sie die Lizenzbedingungen zusammen mit der Musikdatei auf.
Verwandte Begriffe
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