Glossar · Recht

Impressumspflicht

Die Impressumspflicht verlangt, dass geschäftsmäßige Online-Angebote in Deutschland, auch Podcasts, Name, Anschrift und Kontakt des Anbieters nennen.

Erklärung

Wer einen Podcast nicht rein privat betreibt, muss ein Impressum bereithalten. Die Rechtsgrundlage ist seit Mai 2024 § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das das frühere Telemediengesetz abgelöst hat. Verlangt werden unter anderem Name und Anschrift, bei Unternehmen die Rechtsform und Vertretungsberechtigte, E-Mail-Adresse und gegebenenfalls Registernummer und Umsatzsteuer-ID.

Da Podcast-Apps kein Impressum anzeigen, wird üblicherweise in der Podcast-Beschreibung und in jeder Episodenbeschreibung auf eine Webseite mit Impressum verlinkt. Der Link muss ohne Umwege erreichbar sein. Für Podcasts mit journalistisch-redaktionellen Inhalten kommt nach § 18 Medienstaatsvertrag die Nennung einer verantwortlichen Person hinzu. Ein fehlendes Impressum kann abgemahnt werden. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; im Zweifel hilft eine anwaltliche Prüfung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Coach aus Bremen startet einen Podcast zur Kundengewinnung. In der Podcast-Beschreibung und in jeder Folge steht ein Link auf die Impressumsseite seiner Website, auf der auch die Datenschutzerklärung liegt.

Tipp

Legen Sie den Impressumslink als festen Baustein in Ihre Shownotes-Vorlage, dann kann er in keiner Folge fehlen.

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