Erklärung
Sobald Sie eine Podcast-Website betreiben, einen Embed-Player einbinden, einen Newsletter anbieten oder Statistiken über einen Hoster beziehen, werden personenbezogene Daten wie IP-Adressen verarbeitet. Die DSGVO verlangt, dass Sie darüber transparent informieren: Wer ist verantwortlich, welche Daten werden zu welchem Zweck verarbeitet, auf welcher Rechtsgrundlage, wie lange, welche Dienstleister sind beteiligt und welche Rechte haben Betroffene.
Die Datenschutzerklärung gehört auf die Website, verlinkt aus dem Impressum und aus der Podcast-Beschreibung. Für Hoster, Player, Analyse-Tools und Newsletter-Dienste brauchen Sie in der Regel Verträge zur Auftragsverarbeitung. Bei Anbietern außerhalb der EU sind zusätzliche Garantien erforderlich. Auch Gäste, deren Namen und Stimmen Sie veröffentlichen, sind betroffen; hier hilft eine Einwilligungserklärung. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; Datenschutzbeauftragte oder Anwälte prüfen den Einzelfall.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen bindet auf seiner Podcast-Seite den Player seines Hosters ein und nutzt ein Newsletter-Tool. Beide Dienste stehen in der Datenschutzerklärung mit Zweck und Rechtsgrundlage, und mit beiden besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
Tipp
Führen Sie eine Liste aller Dienste rund um den Podcast (Hoster, Player, Analyse, Newsletter, Aufnahmetool) und gleichen Sie sie mit der Datenschutzerklärung ab.
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