Erklärung
Das Persönlichkeitsrecht leitet sich aus dem Grundgesetz ab und umfasst unter anderem das Recht am eigenen Bild, das Recht am gesprochenen Wort, den Schutz des Namens und den Schutz der Ehre. Für Podcasts ist es in mehrfacher Hinsicht relevant: Sie nehmen Stimmen auf, nennen Namen und sprechen über andere Menschen.
Aufnahmen von Gesprächen dürfen nur mit Zustimmung der Beteiligten gemacht und veröffentlicht werden; heimliche Aufnahmen sind sogar strafbar. Aussagen über Dritte müssen wahr sein, wenn es um Tatsachen geht, und dürfen bei Meinungen nicht in Schmähkritik abgleiten. Auch Zitate müssen korrekt wiedergegeben werden. Bei Abweichungen drohen Unterlassung, Gegendarstellung und Schadensersatz. Im Zweifel gilt: Namen weglassen oder anonymisieren, Aussagen belegen, Gäste einwilligen lassen. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; bei heiklen Inhalten empfiehlt sich eine juristische Prüfung vor Veröffentlichung.
Beispiel aus der Praxis
In einem Podcast über Arbeitsrecht berichtet ein Gast von einem Konflikt mit seinem früheren Arbeitgeber. Die Redaktion lässt den Namen des Unternehmens weg und prüft die Tatsachenbehauptungen, bevor die Folge erscheint.
Tipp
Legen Sie eine kurze Redaktionsregel fest: keine Aufnahme ohne Zustimmung, keine Tatsachenbehauptung ohne Beleg, keine Namen ohne Grund.
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