Erklärung
Podcast-Hoster, Analyse-Dienste, Newsletter-Tools, Aufnahmeplattformen und Transkriptionsdienste verarbeiten personenbezogene Daten für Sie, etwa IP-Adressen der Hörer, E-Mail-Adressen von Abonnenten oder Stimmen von Gästen. Sie bleiben als Betreiber verantwortlich, der Dienstleister handelt in Ihrem Auftrag. Die DSGVO verlangt dafür einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV), der Gegenstand, Dauer, Art der Daten, Pflichten des Dienstleisters und Kontrollrechte regelt.
Die meisten Anbieter stellen einen AVV zur Verfügung, oft zum Abschluss im Kundenkonto. Bei Anbietern außerhalb der EU sind zusätzliche Garantien nötig, etwa Standardvertragsklauseln oder eine Zertifizierung unter dem EU-US-Datenschutzrahmen. Der AVV gehört in Ihre Dokumentation und die Dienste in die Datenschutzerklärung. Dieser Eintrag ersetzt keine Rechtsberatung; Datenschutzbeauftragte helfen bei der Bewertung einzelner Anbieter.
Beispiel aus der Praxis
Ein Unternehmen nutzt einen Hoster, ein Remote-Aufnahmetool und ein Transkriptionstool. Für alle drei schließt die IT-Abteilung den AVV im jeweiligen Kundenkonto ab und legt die Dokumente im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ab.
Tipp
Prüfen Sie vor der Anmeldung bei einem neuen Tool, ob ein AVV angeboten wird; fehlt er, ist das ein Grund, den Anbieter zu wechseln.
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